
Abkürzungsverzeichnis
Konzessionsabgabe - KA
Letztverbraucher:in – LV
Messstellenbetreiber:in - MSB
Netzbetreiber:in – NB
RLM – Regstrierende Leistungsmessung
Scholt Energy – SEC
SLP - Standardlastprofil
Übertragungsnetzbetreiber:in – ÜNB
Strom
Liefergebühren
Peak & Off Peak
Der Arbeitspreis setzt sich aus Peak und Off-Peak zusammen und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.
Blindarbeit
Hierbei handelt es sich um einen mit Wechselstrom versorgten elektrischen Verbraucher, der mehr elektrische Energie bezieht als er in Nutzenergie umwandelt. Wird die beim jeweiligen NB geltende cos(phi)-Grenze unterschritten, wird für die Blindarbeit ein zusätzliches Entgelt fällig.
Netznutzungsentgelte
EEG-Umlage
Seit dem 1. Januar 2023 ist die EEG-Umlage gesetzlich entfallen. Die Förderung Erneuerbarer Energien ist aktuell Teil des Bundeshaushalts.
§19 StromNEV-Umlage
Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können LV ein individuelles geringeres Netzentgelt beantragen, wenn ihr Verbrauchsverhalten den Vorgaben des § 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV entspricht.
Die Betreiber:innen von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, die aus diesem Grund entgangenen Erlöse nachgelagerten Betreiber:innen von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die ÜNB müssen diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander ausgleichen. Die entgangenen Erlöse werden als Aufschlag auf die Netzentgelte (§ 19 StromNEV-Umlage) anteilig auf alle LV umgelegt.
KWKG-Umlage
Mit den Einnahmen aus der KWKG-Umlage werden die entsprechenden Kosten aus der Förderung von Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken gedeckt.
§18 AblaV-Umlage
Kosten für die Bereitstellung und Abschaltung der abschaltbaren Lasten wurden über die AbLaV-Umlage refinanziert. Die AbLaV-Umlage wurde letztmalig für das Jahr 2022 veröffentlicht.
Offshore-Netzumlage
Mit den Einnahmen aus der Offshore (Bauwerke, die in der offenen See vor der Küste stehen) - Netzumlage werden die entsprechenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder bei Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen sowie die Kosten der Errichtung und des Betriebs der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt.
Konzessionsabgabe
Gemeinden erhalten vom NB eine KA als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Die NB stellen die KA-Abgabe den LV schließlich ebenfalls in Rechnung.
Leistungspreis
Der Leistungspreis angegeben in Euro pro kW ist die höchst gemessene Leistung eines bestimmten Abrechnungszeitraums.
Messstellentrieb
Entgelte für die Kosten der Abrechnung und der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (zum Beispiel Zähler) sowie für die Ablesung.
Steuern und Umlagen
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Mit ihr wird der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets besteuert.
Gas
Erdgassteuer
Der Erdgassteuer liegt das Energiesteuergesetz zugrunde. Mit diesem wird die Verbrauchsmenge an Erdgas in den verschiedenen Einsatzbereichen besteuert.
CO2 Steuer
Die CO2-Steuer ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Treibhausgasen, welche Anreize zur Emissionsreduktion setzen soll. Ziel ist es, die aus den Treibhausgasemissionen resultierenden negativen Externalitäten zu begrenzen.
Gasspeicherumlage
Das Energiewirtschaftsgesetz sieht Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vor.
RLM Bilanzierungsumlage
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine RLM Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die RLM Entnahmestellen beliefern.
SLP Bilanzierungsumlage
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine SLP Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist von Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen, die SLP Entnahmestellen beliefern.
Konvertierungsentgelt
Gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur (BK7-16-050, „Konni Gas 2.0“) ist der Marktgebietsverantwortliche berechtigt ein anreizorientiertes Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas zu erheben. Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von L-Gas nach H-Gas ist nicht vorgesehen.
Konzessionsabgabe
Gemeinden erhalten vom NB eine KA als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen. Die NB stellen die KA-Abgabe den LV schließlich ebenfalls in Rechnung.

Quellen: Bundesfinanzministerium, Netztransparenz, Bundesnetzagentur, Trading Hub Europe