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Solar Park Engelen Energie

 

Das sind die wichtigsten Änderungen

 

 

  • Ab dem 1. März 2025 sind Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung ab 7 kWp verpflichtet, intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu installieren. Die Kosten für die Installation liegen bei etwa 100 €, hinzu kommen jährliche Betriebskosten von rund 30 €. 

 

  • Solaranlagen, die nicht mit einer intelligenten Steuerbox ausgestattet sind, dürfen nur noch 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen. Sobald die notwendigen Geräte nachgerüstet wurden, entfällt diese Begrenzung. Betreiber, die keine Steuerbox nachrüsten, müssen mit Ertragsverlusten rechnen, da überschüssiger Strom nicht mehr vergütet wird. Diese Einschränkung soll Überlastungen im Stromnetz vermeiden und eine geregelte Einspeisung sicherstellen.

 

  • Während Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse erhalten Betreiber von neu installierten Solaranlagen keine Vergütung für ihren eingespeisten Strom. Im Jahr 2024 gab es bereits 457 Stunden mit negativen Strompreisen, die oft mit hoher PV-Stromerzeugung zusammenfielen. Dadurch wird es für Anlagenbetreiber wirtschaftlich attraktiver, den Eigenverbrauch zu maximieren, beispielsweise durch den Einsatz von Batteriespeichern.

 

  • Für kleinere Solaranlagen unter 100 kWp wird der Zugang zur Direktvermarktung erleichtert. Damit können Betreiber ihren Strom direkt an der Börse verkaufen und von Marktpreisschwankungen profitieren. Diese Regelung gibt Anlagenbetreibern mehr Flexibilität und ermöglicht potenziell höhere Einnahmen im Vergleich zur klassischen Einspeisevergütung.

 

  • Betreiber bereits bestehender Solaranlagen können freiwillig in die neue Regelung wechseln und erhalten hierfür einen Anreiz von 0,6 Cent pro kWh zusätzlich zur EEG-Vergütung.

 

Den vollständigen Gesetzesbeschluss des Bundestags finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zum Solarspitzengesetz 2025?

Unsere Energy Transition Specialists Jan Schneege und Nenad Arnautovic helfen Ihnen gerne weiter!

DE Jan Schneege